Wie kann ich helfen?
Der Krieg in der Ukraine hat zu einer anhaltenden Flucht von ukrainischen Bürgerinnen und Bürgern geführt. Sie mussten ihre Heimat vielfach überstürzt verlassen und befinden sich zumeist noch in den Anrainerstaaten der Ukraine. Es wird von den internationalen Organisationen damit gerechnet, dass es in den kommenden Wochen und Monaten aufgrund der begrenzten Kapazitäten der Anrainerstaaten und des anhaltenden Kriegsgeschehens zu weiteren erheblichen Fluchtbewegungen auch nach Deutschland kommt. Der Freistaat Sachsen ist dabei, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Auch viele Bürgerinnen und Bürger wollen helfen und sich für die Ankommenden engagieren.
Unterstützung bei den Kommunen anbieten
Hilfsangebote können direkt den hauptzuständigen Kommunen unterbreitet werden. Die dortigen Ausländerbehörden bzw. Ukraine-Hilfe-Stellen bündeln die Angebote und steuern sie an die Hilfesuchenden und Unterstützer vor Ort. Deren Kontaktdaten sowie nähere Informationen einiger Kommunen zur Hilfeleistung finden Sie in den nachfolgenden Ausklapplisten.
Landeshauptstadt Dresden
Ausländerbehörde
Besucheradresse:Theaterstr. 13/15
01067 Dresden
E-Mail: auslaenderbehoerde@dresden.de
Webseite: https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/migration/hilfe-fuer-die-ukraine.php
Landratsamt Bautzen
Ausländeramt
Besucheradresse:Macherstraße 55
01917 Kamenz
E-Mail: auslaenderamt@lra-bautzen.de
Webseite: https://www.landkreis-bautzen.de/ukraine-hilfe-28077.php
Kreisfreie Stadt Chemnitz
Bürgeramt / Ausländerbehörde
Besucheradresse:Düsseldorfer Platz 1
09111 Chemnitz
E-Mail: auslaenderbehoerde@stadt-chemnitz.de
Webseite: https://chemnitz.de/chemnitz/de/aktuell/aktuelle-themen/ukrainehilfe/index.itl
Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Ordnungsangelegenheiten | Sachgebiet Migration und Personenstandswesen
Besucheradresse:Paulus-Jenisius-Straße 43
09456 Annaberg-Buchholz
E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-erz.de
Webseite: https://www.erzgebirgskreis.de/landkreis/informationen-zur-ukraine-krise
Landratsamt Görlitz
Dezernat III - Ordnungsamt | Ausländerbehörde
Besucheradresse:Otto-Müller-Straße 7
02826 Görlitz
E-Mail: auslaenderrecht@kreis-gr.de
Webseite: https://ukraine-goerlitz.de/
Stadt Leipzig
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport | Ordnungsamt - Ausländerbehörde
Besucheradresse:Technisches Rathaus (Haus B)
Prager Straße 118-136
04317 Leipzig
E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de
Landratsamt Leipzig
Ausländeramt
Besucheradresse:Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
E-Mail: auslaenderamt@lk-l.de
Webseite: https://www.landkreisleipzig.de/hilfe_fuer_menschen_aus_der_ukraine.html
Landratsamt Meißen
Ausländeramt
Besucheradresse:Brauhausstraße 21
01662 Meißen
E-Mail: auslaenderamt@kreis-meissen.de
Webseite: https://www.kreis-meissen.org/
Landratsamt Mittelsachsen
Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten
Besucheradresse:Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 16
09618 Brand-Erbisdorf
E-Mail: auslaenderbehoerde@landkreis-mittelsachsen.de
Webseite: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/ukraine-hilfe.html
Landratsamt Nordsachsen
Amt für Migration und Ausländerrecht
Besucheradresse:Richard-Wagner-Straße 7a
04509 Delitzsch
E-Mail: auslaenderamt@lra-nordsachsen.de
Webseite: https://www.landkreis-nordsachsen.de/behoerdenwegweiser.html?m=tasks-detail&id=6098#module-body-dzra
Landratsamt Sächsische Schweiz–Osterzgebirge
Ausländeramt
Besucheradresse:Schlosshof 2/4
01796 Pirna
E-Mail: auslaenderrecht@landratsamt-pirna.de
Webseite: https://www.landratsamt-pirna.de/ukraine-hilfe.html
Vogtlandkreis
Ordnungsamt / Ausländerbehörde
Besucheradresse:Postplatz 5
08523 Plauen
E-Mail: auslaenderbehoerde@vogtlandkreis.de
Webseite: https://www.vogtlandkreis.de/B%C3%BCrgerservice-und-Verwaltung/Sonderthemen/Ukraine/
Landkreis Zwickau
Landratsamt
Besucheradresse:Werdauer Straße 62
08056 Zwickau
E-Mail: auslaender@landkreis-zwickau.de
Webseite: www.landkreis-zwickau.de/ukrainehilfe
Alternativ können Hilfsangebote über das »Hilfeleistungsportal« des Freistaates Sachsen beim Sächsischen Staatsministerium des Innern gemeldet werden, das die Angebote den Kommunen zuleitet:
Unterstützung bei privaten Hilfsorganisationen anbieten
- Unterkunft bei Airbnb anbieten
- Unterkunft bei #UnterkunftUkraine anbieten Portal zur Organisation der Unterbringung für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
- Übersicht Kleiderkammern und -läden in den DRK Kreisverbänden für Kleiderspenden (*.pdf, 0,39 MB)
Hinweise zu besonderen Unterstützungsangeboten
Informationen zu Arzneimittelspenden für die Ukraine
Bei einer Arzneimittelsammlung sind die Leitlinien für Arzneimittelspenden der WHO sowie die »Gute Arzneimittelspendenpraxis in Deutschland« und das AMG zwingend zu beachten.
Die wichtigsten Inhalte der Leitlinien sind:
- Arzneimittel sollten nur nach Bedarf und nach Zustimmung des Empfängers gesammelt und gespendet werden.
- Die Arzneimittel müssen in der nationalen Medikamentenliste des Empfängerlandes oder in der WHO-Liste der unentbehrlichen Arzneimittel aufgeführt sein.
- Die Wahl der Darreichungsformen, Stärke und Zusammensetzung soll den Gewohnheiten des Bestimmungslandes entsprechen (In manchen Ländern ist beispielsweise die Verwendung von Zäpfchen unüblich bzw. gar nicht bekannt.).
- Die Arzneimittel müssen den Qualitätsanforderungen des Empfänger- und des Geberlandes entsprechen.
- Die Arzneimittel müssen aus einer zuverlässigen Quelle stammen.
- Die Spende darf keine Ärztemuster oder Arzneimittel enthalten, die bereits an Patienten abgegeben wurden. (!!!)
- Die Arzneimittel sollten bei Eintreffen im Empfängerland noch mindestens ein Jahr verwendbar sein (Bei kürzeren Verfalldaten
- bitte Rücksprache mit dem Empfänger halten und ggf. Bestätigung vom Empfänger einholen.).
- Die Arzneimittel sollten in der Sprache beschriftet sein, die das Gesundheitspersonal im Empfängerland beherrscht. Der internationale Freiname (INN oder generische Name) sollte auf der Packung angegeben sein/werden.
- Es sollten möglichst Großpackungen verwendet werden.
- Für die Arzneimittelsammlung muss eine Inhaltsliste (Packliste) vorliegen. Diese muss u.a. Angaben zum internationalen Freinamen des Arzneimittels,
- Darreichungsform, Stärke, Menge, Chargennummer, Verfalldatum, ggf. Lagervorschriften enthalten.
- Für Transport- und Zollkosten sollte möglichst der Geber aufkommen bzw. vorher Absprachen mit dem Empfänger treffen.