Studium und Forschung
Sie kommen aus der Ukraine und sind in der Forschung tätig oder studieren? Sie wollen wissen, welche Auswirkungen der Krieg in der Ukraine auf die Zusammenarbeit mit russischen Einrichtungen hat oder welche Möglichkeiten Forschende und Studierende aus Russland in Sachsen haben? Hier finden Sie aktuelle Informationen.
Den nach Sachsen einreisenden Flüchtlingen Unterkunft zu gewähren, ist jetzt die wichtigste Aufgabe. Die sächsischen Studentenwerke haben rund 420 Wohnheimplätze zur Verfügung gestellt. Auch Sporthallen werden für die mögliche Aufnahme von Geflüchteten vorbereitet, so dass diese kurzfristig zur Verfügung stehen, wenn die Aufnahmekapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates ausgeschöpft sind. Viele Mitarbeitende und Studierende organisieren weitere private Schlafplätze und die Versorgung mit dem täglichen Bedarf.
Neben Spendensammlungen, individueller Unterstützung oder der Vernetzung der lokalen Hilfsangebote organisieren insbesondere die Hochschulen und Studentenwerke zusätzliche Sprachkurse und Übersetzungshilfen, psychosoziale Beratung, Sozial- und Rechtsberatung, Kinderbetreuung oder vermitteln Jobs.
- Übersicht sächsische Hochschulen (deutsch)
- Übersicht sächsische Hochschulen (englisch)
- Studentenwerk Dresden
- Studentenwerk Leipzig
- Studentenwerk Freiberg/Mittweida
- Studentenwerk Chemnitz/Zwickau
Einige der sächsischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen schaffen Möglichkeiten für Praktika oder Gastaufenthalte von ukrainischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und ermöglichen zum Teil individuelle Emergency-Fellowships. Einige der größeren Forschungseinrichtungen haben auch Angebote im betriebsärztlichen und -psychologischen Dienst.
Die Hochschulen bieten Anschlussmöglichkeiten für ihr Studium. Die Ukraine ist seit 2005 Mitglied im Bologna-Prozess. Damit werden Studienleistungen, die in der Ukraine erbracht wurden, auch in Deutschland anerkannt. Die sächsischen Hochschulen prüfen die in der Ukraine erbrachten Studienleistungen und suchen auf dieser Grundlage unbürokratisch nach Möglichkeiten, interessierten Ukrainerinnen und Ukrainern ein anschlussfähiges Studienangebot zu unterbreiten.
- Überblick über die sächsische Hochschullandschaft (deutsch)
- Überblick über die sächsische Hochschullandschaft (englisch)
Bitte lassen Sie sich auch von der für Sie zuständigen Ausländerbehörde zu den Möglichkeiten einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums/einer Ausbildung beraten.
Für ein Studium in Deutschland ist eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich, mit der auch ein Studium im Heimatland möglich wäre.
Hier erfahren Sie, ob Ihr Zeugnis anerkannt werden kann:
Wird das Zeugnis nicht anerkannt, nehmen die Hochschulen eine sogenannte Feststellungsprüfung vor. Es gibt Studienkollegs, die auf diese Prüfung fachlich und sprachlich vorbereiten.
- Studienkolleg an der Hochschule Mittweida
- Studienkolleg an der Universität Leipzig
- Studienkolleg an der Hochschule
- Studienkolleg in Dresden
An vielen Hochschulen gibt es einzelne Studiengänge, die auf Englisch angeboten werden. Das gilt besonders für international ausgerichtete Master-Studiengänge.
Für deutschsprachige Studiengänge müssen Sie eine Sprachprüfung für den Hochschulzugang nachweisen. Alle Sprachzertifikate müssen gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) ausgestellt sein.
Um eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für das Studium zu bekommen, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörden. Aktuell ist das Vorliegen eines Visums dafür keine Voraussetzung.
Bitte wenden Sie sich bzgl. der möglichen Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder zu Fragen der Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Zweck an die örtlich zuständige Ausländerbehörde.
Der vorübergehende Schutzstatus nach § 24 AufenthG wird von der Ausländerbehörde als humanitäre Aufenthaltserlaubnis gewährt. Einen entsprechenden Antrag können ukrainische Staatsangehörige stellen, die sich bereits mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufgehalten haben, wenn die bisherige Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert werden konnte oder für die die Erteilungsvoraussetzungen entfallen sind.
Das Studium in Sachsen ist grundsätzlich gebührenfrei.
Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: Wenn der Studierende bereits einen Hochschulabschluss hat (inklusive Master) und einen weiteren anstrebt, kann eine Zweitstudiengebühr anfallen. Möglich sind auch Gebühren für Langzeitstudierende (erst ab dem 5. Semester über der Regelstudienzeit).
Bei Aufnahme eines Studiums muss der Semesterbeitrag bezahlt werden, der an den einzelnen Hochschulen unterschiedlich hoch ist. Mögliche Gebührenerleichterungen können Studieninteressierte direkt an der jeweiligen Hochschule erfragen.
Viele Studierende oder Forschende aus der Ukraine sind auf finanzielle Hilfe angewiesen, weil die Finanzströme aus ihrem Heimatland abgebrochen sind.
- Sozialleistungen: Schutzsuchende aus der Ukraine haben Zugang zu Sozialleistungen.
- BAföG: Ukrainische Geflüchtete, die ein Studium in Deutschland aufgenommen haben oder aufnehmen, können nur BAföG bekommen, wenn sie sich selbst oder ein Elternteil mehrere Jahre in Deutschland aufgehalten haben und rechtmäßig erwerbstätig waren.
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Stipendien: Das Sächsische Wissenschaftsministerium hat entschieden, eine finanzielle Unterstützung für ukrainische Studierende zu schaffen, die bereits in Sachsen studieren oder in Sachsen studieren wollen. Es gibt in Sachsen zwei Arten von Stipendien:
A) Vollzeitstipendium
Geflüchtete aus der Ukraine, die hier ein Studium beginnen möchten, können ab sofort beim Studentenwerk Dresden ein Stipendium beantragen. Die Unterstützung beträgt für ein Vollzeit-Stipendium bis zu 480 EUR im Monat für die Dauer des Studiums.
Link zum AntragsformularB) Kurzzeitstipendium
Studierende aus der Ukraine, die ein bereits begonnenes Studium an einer sächsischen Hochschule fortsetzen wollen, können ein sogenanntes Kurzzeitstipendium bei ihrer Hochschule beantragen. Für einen bis zu zweijährigen Studienaufenthalt können bis zu 450 EUR im Monat gewährt werden. In der Regel berät das akademische Auslandsamt der jeweiligen Hochschule bei der Beantragung eines Kurzzeit-Stipendiums. - Gastaufenthalte ukrainischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können hier unterstützen – Konkretes kann man bei der jeweiligen Einrichtung erfragen.
Am besten an die Hochschule oder Forschungseinrichtung direkt. Ansprechpartner bei den Hochschulen sind die International Offices. Informationen sind meist direkt auf der Startseite der Hochschulen zu finden.
Übersicht sächsische Hochschulen
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
EU-Kommission
Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine wird die institutionelle Zusammenarbeit mit staatlichen Einrichtungen aus Russland ausgesetzt und kritisch geprüft. Diese Positionierung wird übereinstimmend vom Bundesforschungsministerium, der Konferenz der Kultusminister der Länder sowie der Allianz der Wissenschaftsorganisationen, in der die Hochschulrektorenkonferenz, der Deutsche Akademische Austauschdienst e. V. (DAAD), die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die außeruniversitären Forschungsorganisationen, die Leopoldina und der Wissenschaftsrat zusammengeschlossen sind, vertreten. Wie die Projekte mit ukrainischen Partnern weitergeführt werden können, ist aufgrund des Krieges noch nicht abzusehen.
Studierende aus der Russischen Föderation und aus Belarus können grundsätzlich weiter an den Hochschulen in Sachsen studieren. Auch die Immatrikulation von jetzt einreisenden russischen und belarussischen Studierenden ist grundsätzlich möglich.
Auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können ihren Forschungstätigkeiten weiter nachgehen. Einen Generalverdacht gegenüber russischen Studierenden oder Forschenden darf es nicht geben.
Die Kultusministerkonferenz hat festgehalten: Gerade die Wissenschaft ist aufgerufen, Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Russland dafür nicht persönlich in Mithaftung zu nehmen. Anfeindungen und Drohungen gegen Menschen aus Russland haben an unseren Hochschulen keinen Platz.
KMK-Beschluss »Der Krieg in der Ukraine und seine Auswirkungen«
Alle staatlichen Universitäten und Fachhochschulen in Sachsen unterhalten bilaterale Kooperationen mit Hochschulen in Russland, größtenteils auf Basis fester Hochschul- oder Fakultätsvereinbarungen. Insgesamt bestehen mehr als 100 solcher Kooperationen, vorwiegend in technischen und ökonomischen Fachrichtungen: Ingenieurswesen, Elektrotechnik, Informatik/Informationstechnik, Maschinenbau sowie Wirtschaftswissenschaften.
Die sächsischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen haben zusammen knapp 70 bilaterale Kooperationen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Russland vor allem in den Bereichen theoretische und experimentelle Physik, Technik, Materialchemie und Geografie.
Im Rahmen des Programms Erasmus+ hat die EU-Kommission Studierenden deutscher Hochschulen in Russland die Möglichkeit eröffnet, laufende und geplante Aufenthalte abzubrechen. Die Aufnahme russischer Studierender an deutschen Hochschulen im Rahmen des Programms Erasmus+ ist nicht eingeschränkt. Der DAAD bietet weiterhin Individualstipendien für russische Studierende und Wissenschaftler an. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gasthochschule in Sachsen.
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in die Russische Föderation ab, in einigen Regionen bestehen Reisewarnungen. Aufenthalte sind zudem vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Positionen des Bundesforschungsministeriums, des sächsischen Wissenschaftsministeriums und der überregionalen Wissenschaftsorganisationen kritisch zu prüfen.
Der DAAD schränkt den akademischen Austausch mit Russland ein, hält aber Zugangswege nach Deutschland aufrecht. Folgende Aktivitäten sind derzeit ausgesetzt:
- Die Wahrnehmung von DAAD-geförderten Aufenthalten seitens deutscher Studierender, Lehrender und Forschender an russischen Hochschulen;
- Gemeinsame Veranstaltungen von deutschen Hochschulen mit russischen Partnerhochschulen;
- Gemeinsame Aktivitäten mit und direkte Förderung von russischen akademischen Institutionen durch den DAAD.
Dementgegen setzt der DAAD die DAAD-Stipendienprograme für Studierende und Forschende aus Russland weiter fort. Auch russische DAAD-Stipendiatinnen und -Stipendiaten, die sich bereits in Deutschland befinden, behalten ihr Stipendium und können ihren Aufenthalt wie vereinbart weiterführen.