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Kinder und Schule

Ukrainische Fachkräfte mit Erzieherausbildung gesucht

Kinder mit Erzieherin © Adobe Stock - Татевик Багдасарян

Ab sofort können ukrainische Kriegsflüchtlinge mit abgeschlossener Erzieherausbildung unter der Adresse

www.mitdenken.sachsen.de/-9GtKU46e

ihr Interesse an einer Anstellung bekunden und ihre Daten eintragen. Um die Kita-Träger bei der Personalsuche zu unterstützen hat das Kultusministerium dieses elektronische Portal freigeschaltet.

Wenn Qualifikation und Sprachniveau den Anforderungen entsprechen, erhalten die Interessenten kurzfristig eine Bestätigung per E-Mail. Damit können sich die ukrainischen Fachkräfte bei einem Kita-Träger bewerben und befristet für ein Jahr als Assistenzkraft in einer Kita tätig sein.

Assistenzkräfte in Kindertageseinrichtungen wirken bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder mit und unterstützen die pädagogischen Fachkräfte in ihrer Arbeit.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

  • Unterstützung bei der Initiierung von Entwicklungs- und Bildungsprozessen an verschiedenen Lernorten
  • Unterstützung bei der Planung, Vor- und Nachbereitung sowie der aktiven Durchführung gezielter Angebote unter Berücksichtigung des Sächs. Bildungsplanes
  • Organisation des Kita-Alltags (Organisation des Tagesablaufes, Gestaltung der Lernumgebung/Gruppenräume, Ordnung und Sauberkeit in den Räumen, …)
  • Pflegerische Aufgaben (Wickeln, Gang zur Toilette, Hände waschen usw.)
  • Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern in der Einrichtung
  • Kommunikation mit den Eltern bzw. Bezugspersonen

Die Möglichkeit einer Beschäftigung besteht für Personen mit einem Abschluss als Erzieher („vychovatel“). Dazu zählen folgende Abschlüsse:

  • Junior-Spezialist für Vorschulbildung („molodšyj specialist doškil'noji osvity“)
  • Junior-Bachelor für Vorschulbildung („molodšyj bakalavr doškil'noji osvity“
  • Junior-Fachbachelor für Vorschulbildung („fachovyj molodšyj bakalavr doškil'noji osvity“)
  • Erzieher von Kindern im Vorschulalter („vychovatel' ditej doskil'noho viku“)
  • Erzieher-Methodiker („vychovatel'-metodyst“)

Darüber hinaus können auch Personen mit ähnlichen Abschlüssen ihr Interesse an einer Beschäftigung bekunden.

Neben einem entsprechenden Abschluss sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 (gemäß „Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen“) erforderlich. Für die Arbeit in Gruppen/Einrichtungen mit überwiegend ukrainischen Kindern werden hingegen nur Grundkenntnisse der deutschen Sprache benötigt.

Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann vom Träger einer Kindertageseinrichtung als Assistenzkraft eingestellt zu werden. Die Dauer der Anstellung kann maximal zwölf Monate ab Be-ginn des Arbeitsvertrages betragen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Landesjugendamt.

Weitere Voraussetzungen für eine Anstellung sind die Vorlage eines ukrainischen Führungszeugnisses (über Website des ukrainischen Innenministeriums erhältlich) bzw. einer entsprechenden Selbstauskunft sowie ein vollständiger Impfschutz gegen Masern.

Pädagoginnen und Pädagogen gesucht

ukrainische Schülerin © Adobe Stock - Halfpoint

Sie haben Interesse an einer sächsischen Schule zu arbeiten? Bewerben Sie sich jetzt!

Das Landesamt für Schule und Bildung sucht im Zusammenhang mit der Beschulung geflüchteter Schülerinnen und Schüler zum nächstmöglichen Zeitpunkt Lehrkräfte und Schulassistentinnen und -assistenten (w/m/d)

  • Lehrkräfte für Deutsch als Zweitsprache
  • Lehrkräfte zur Absicherung der schrittweisen Integration der Schülerinnen und Schüler in den Regelunterricht
  • Lehrkräfte für herkunftssprachlichen Unterricht

Zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 befristet eingestellt werden können:

  • arbeitssuchende Lehrkräfte;
  • altersbedingt aus dem aktiven Schuldienst ausgeschiedene Lehrkräfte;
  • beurlaubte Lehrkräfte;
  • Absolventen der Lehramtsstudiengänge, die den Zeitraum zwischen ihrem Universitätsabschluss und dem Beginn des Vorbereitungsdienstes überbrücken möchten;
  • Bewerberinnen und Bewerber mit einem außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen lehramtsbezogenen Abschluss, unabhängig davon, ob ein Anerkennungsverfahren beantragt oder beschieden wurde;
  • Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehrbefähigung mit einem anderen Hochschulabschluss;
  • Bewerberinnen und Bewerber mit einem pädagogischen Abschluss.

Sofern die oben genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, kommt eine Einstellung als Schulassistentin/Schulassistent in Betracht.

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können sich hier melden.

Kindertagesbetreuung – ein guter Start

Kindergartenkinder sitzen auf einer Bank © pixabay

In Deutschland haben Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr ein Anrecht auf Betreuung und Förderung in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater – unabhängig davon, ob die Eltern erwerbstätig sind oder nicht. Verankert ist dieses Recht in § 24 Absatz 2 im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Auch Sie können (und sollten) Ihr Kind in einer nahe gelegenen Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle anmelden. Dort kann Ihr Kind schnell die deutsche Sprache erlernen und Kontakt zu anderen Kindern aufbauen. Je früher Ihr Kind die deutsche Sprache erlernen kann, desto einfacher fällt es ihm später in der Schule.

Bei Interesse an einem Kita-Platz wenden Sie sich bitte an das Rathaus in Ihrem Wohnort. Dort kann Ihnen ein freier Platz in einer geeigneten Kita vermittelt werden.

Die Kostenübernahme für den Platz in der Kindertagesbetreuung kann beim Jugendamt des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt beantragt werden. Die Verpflegung der Kinder mit Essen und Getränken findet in der Einrichtung statt. Sie können auch hier zur (anteiligen) Kostenübernahme einen Antrag beim zuständigen Jugendamt stellen. Falls Ihr Kind bestimmte Lebensmittel nicht essen soll/darf, besprechen Sie dies mit Mitarbeitern der Kindertagesbetreuung. Auf die besonderen Bedürfnisse Ihres Kindes wird Rücksicht genommen.

Vor Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung müssen die Sorgeberechtigten ihr Kind bei einem Arzt untersuchen lassen. Hier wird geprüft, ob das Kind aus medizinischer Sicht die Kita besuchen kann. Der Arzt kontrolliert den Impfstatus (z. B. Masern) und ob chronische oder infektiöse Erkrankungen vorliegen. Die Kosten der Untersuchung sind von den Eltern zu tragen. Nach der Untersuchung erhalten die Sorgeberechtigten eine Bescheinigung. Diese ist der Leitung der Kita vorzulegen.

Um eine schnelle Aufnahme in die Kindertageseinrichtung zu ermöglichen, kann die Bescheinigung auch bis zu 4 Wochen nach Beginn der Betreuung vorgelegt werden. Es sollte dann aber mit Beginn der Betreuung zumindest schon ein Termin für die Untersuchung feststehen. Ebenfalls ist der Einrichtung eine Erklärung vorzulegen, ob das Kind gesundheitliche Beeinträchtigungen hat oder bestimmte Medikamente benötigt. Die Kita entscheidet dann, ob die Betreuung auch ohne Tauglichkeitsbescheinigung beginnen kann. Beachten Sie bitte unbedingt, dass das Kind vor Aufnahme in einer Kita zumindest einmal gegen Masern geimpft sein muss.

Grundsätzlich besteht auch für kriegsbedingt aus der Ukraine geflüchtete Kinder bei Aufnahme in Kindertageseinrichtungen eine Nachweispflicht über die Immunität gegenüber Masern. Wenn der Impfschutz nicht über einen vorhandenen Nachweis erbracht werden kann, muss die Impfung (erneut) in Deutschland durchgeführt werden. Dies ist aus medizinischer Sicht völlig unbedenklich.

Sobald das Kind die 1. Impfung gegen Masern erhalten hat und 2 Wochen vergangen sind, kann das Kind in der Kindertageseinrichtung aufgenommen werden. Die zweite Impfung muss dann allerdings in einem Zeitraum von 4 Wochen bis 12 Wochen nach der Erstimpfung erfolgen und der Leitung der Kita umgehend nachgewiesen werden.

In der folgenden Tabelle erhalten Sie eine Sammlung verschiedener Materialien, Links und Ideen, wie Sie miteinander in Kontakt kommen und kommunizieren können. Die Sammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und es handelt sich nicht um geprüfte Empfehlungen. Die aufgeführten Materialien und Angebote sind praxisnah und ressourcenorientiert.

UNICEF hat zusammen mit dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Ukraine hier einen Online-Kindergarten mit Bildungs- und Entwicklungsvideos für Kinder im Alter von 3- 6 Jahren veröffentlicht.

Um die erste Folge des Online -Kindergartens zu sehen, klicken Sie bitte hier : https://megogo.net/ua/view/18037755. Das Video ist auch auf dem UNICEF- YouTube-Kanal https://youtu.be/t6iN1uGYeV8 verfügbar. Neue Episoden werden täglich hochgeladen.

Auf das Online-Angebot können Sie mit jedem Gerät wie Smartphones, Tablets oder Computern zugreifen.

Es ist möglich, Ihr Kind tagsüber in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege betreuen zu lassen. Ist das Kind mindestens ein Jahr alt, so hat es einen Anspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kinderkrippe oder Kindertagespflege. Kinder ab 3 Jahren können bis zum Schuleintritt einen Kindergarten besuchen. Danach ist für schulpflichtige Kinder der Besuch eines Hortes vor und nach dem täglichen Schulunterricht möglich.

Über das Jugendamt ihrer zuständigen Gemeinde erhalten Sie Informationen mit allen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen in Ihrer Nähe.

Mit der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegeperson muss vor Betreuung Ihres Kindes ein Betreuungsvertrag abgeschlossen sein.

Bezahlt wird die Betreuung Ihres Kindes zu einem Teil von den Eltern. Wenn Sie diesen Elternbeitrag nicht finanzieren können, wird das Jugendamt Ihrer Stadt oder Gemeinde die Kosten übernehmen.

Im Rahmen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes können Sie für Ihr Kind auch eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen finanziert bekommen.

Informationen zur Beantragung/ Bewilligung des Elternbeitrages und zum Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie in den jeweiligen Jugendämtern Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Mit dem Elternheft zum Sächsischen Bildungsplan erhalten Sie die Möglichkeit, in ihrer Muttersprache einen Einblick in die Inhalte und pädagogische Grundausrichtung des Sächsischen Bildungsplanes zu bekommen. Die Begleithefte stehen unter folgendem Link zum Download zur Verfügung:

Begleitheft zum sächsischen Bildungsplan (ukrainisch)

Begleitheft zum sächsischen Bildungsplan (ukrainisch) © SMK

Die Begleithefte stehen zum Download zur Verfügung:

Begleitheft zum sächsischen Bildungsplan (ukrainisch).

Schulbesuch (Ihrer Kinder)

2 Kinder lernen gemeinsam © pixabay

Ab 6 Jahren hat Ihr Kind das Recht und die Pflicht, in die Schule zu gehen. Durch den Schulbesuch lernt Ihr Kind schnell Deutsch und erweitert seine Zukunftsperspektiven. Bitte unterstützen Sie Ihr Kind mit allen Kräften. Der Schulbesuch an einer staatlichen Schule ist in Deutschland kostenfrei.

Als Eltern können Sie Ihre Kinder an der Schule anmelden.  Dazu wurde ein elektronisches Schulanmeldungsportal des Landesamtes für Schule und Bildung eingerichtet. Das Schulaufnahmeverfahren wird so erleichtert und beschleunigt.

Anmeldung an einer Schule für ukrainische Schülerinnen und Schüler

Für die Anmeldung schulpflichtiger Kinder, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, verwenden Sie bitte den nebenstehenden QR-Code.

An den Standorten des Landesamtes für Schule und Bildung stehen Ihnen die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Migration/Integration für Ihre Fragen zu den Bereichen Bildung und Schule zur Verfügung.

Standort Bautzen

Referent Andreas Zeh

Postanschrift:
Otto-Nagel-Straße 1,
02625 Bautzen

Telefon: 03591 621205

E-Mail: migration-bautzen@lasub.smk.sachsen.de

Standort Chemnitz

Referentin Claudia Elsner

Postanschrift:
Annaberger Straße 119
09120 Chemnitz

Telefon: 0371 5366355

E-Mail: migration-chemnitz@lasub.smk.sachsen.de

Standort Dresden

Referentin Astrid Ebert

Postanschrift:
Großenhainer Straße 92
01127 Dresden

Telefon: 0351 8439427

E-Mail: migration-dresden@lasub.smk.sachsen.de

Standort Leipzig

Referentin Dr. Christine Mäkert

Postanschrift:
Nonnenstraße 17 a
04229 Leipzig

Telefon: 0341 4945725

E-Mail: migration-leipzig@lasub.smk.sachsen.de

Standort Zwickau

Referentin Marisa Fischer

Postanschrift:
Makarenkostraße 2
08066 Zwickau

Telefon: 0375 4444272

E-Mail: migration-zwickau@lasub.smk.sachsen.de

Informationen zur Vorbereitung des Schuljahres 2022/23 erhielten die Eltern ukrainischer Schülerinnen und Schüler durch einen Elternbrief:

Kinder aus den ukrainischen Kriegsgebieten können und sollen in Sachsen unterschiedliche Bildungs- und Betreuungsangebote nutzen. Wie alle Kinder und Jugendlichen haben auch die Schutzsuchenden aus der Ukraine ein Recht auf kostenlosen Schulunterricht oder eine berufliche Bildung durch den Staat – je nach ihrem Alter.

Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und 18 Jahren können die Schulen besuchen.  Sind Sie und Ihr Kind nicht mehr in einer der zentralen Aufnahmeeinrichtungen und haben Sie eine dauerhafte Unterkunft bekommen, können Sie ihr Kind für die Aufnahme an einer sächsischen Schule anmelden. Zuvor sollte eine Registrierung bei der zuständigen Ausländerbehörde erfolgt sein. Dort gibt es auch erste Informationen zum Leben in Sachsen und zum Schulbesuch. Die schutzsuchenden Kinder können aber auch ohne vorherige Registrierung für den Schulbesuch angemeldet werden.

Anmeldung für das laufende Schuljahr 2022/2023

Die Anmeldung zur Schule im laufenden Schuljahr erfolgt beim Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB). Das Landesamt hat dazu ein elektronisches Anmeldeportal [https://www.schulportal.sachsen.de/ukraine] vorbereitet, über das Sie ihr Kind problemlos für den Schulbesuch anmelden können. Das Digitale Antragsformular ist in Ukrainisch, Deutsch und Englisch aufrufbar und in lateinischer Schrift auszufüllen. Das Landesamt vermittelt Ihrem Kind anschließend eine passende Schule.

Anmeldeverfahren für ukrainische Schülerinnen und Schüler der zukünftigen ersten Klassen für das Schuljahr 2023/24

Wenn Ihr Kind zwischen dem 01.07.2016 und dem 30.06.2017 geboren wurde, muss es im Schuljahr 2023/2024 (erster Schultag: 21.08.2023) im Freistaat Sachsen in die 1. Klasse eingeschult werden.

Für Ihre Wohnanschrift gibt es einen festen Schulbezirk mit der Zuordnung der Schule. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Grundschule.

Wir bitten Sie, Ihr Kind an der für Sie zuständigen Grundschule (oder Gemeinschaftsschule) anzumelden.  Achten Sie in diesem Zusammenhang auf amtliche Informationen in Ihrer Region, um die Termine zur Schulanmeldung zu erfahren.

Wir bitten Sie auch, für die Kinder der zukünftigen ersten Klassen nicht das elektronische Anmeldeverfahren zu nutzen. Wir bedanken uns. Damit helfen Sie bei der Vorbereitung und Planung des kommenden Schuljahres.

Ihr Landesamt für Schule und Bildung

Im Freistaat Sachsen lebenden ukrainischen Jugendlichen wird die Möglichkeit eingeräumt, einen ukrainischen Schulabschluss zu erlangen.

Ab dem 01.11.2022 können diese ukrainischen Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9, 10 und 11 im laufenden Schuljahr an ukrainischen Online-Schulangeboten teilnehmen. Voraussetzung dafür ist ein Antrag auf Ausnahme von der Schulbesuchspflicht. Dieser kann auf freiwilliger Basis für das Schuljahr 2022/23 gestellt werden.

Die Schülerinnen und Schüler bleiben auch bei Teilnahme am ukrainischen Online-Unterricht ihrer sächsischen Schule zugeordnet, nehmen jedoch nicht am regulären Unterricht dieser Schule teil. Freiwillige außerunterrichtliche Angebote oder Veranstaltungen der Schule stehen ihnen offen und sollen im Sinne der Integration und zur Unterstützung des Spracherwerbs Deutsch zusätzlich genutzt werden.

Wenn die Eltern dieser ukrainischen Schülerinnen und Schüler diese Form der Beschulung für Ihr Kind wünschen, müssen Sie an Ihrer sächsischen Schule einen Antrag auf eine Ausnahme zum Schulbesuch stellen. Das erfolgt mit Hilfe des unten verlinkten Antrags- und Abmeldeformulars.

Mit Erteilung der Schulbesuchsausnahme ist die verpflichtende Teilnahme an ukrainischem Online-Unterricht verbunden.

Ja. Kinder, die eine Schule besuchen wollen, müssen gegen Masern geimpft sein. Sollte der Nachweis eines Impfstatus wegen fehlender Dokumente schwierig sein, werden die Kinder dennoch aufgenommen. Ein Impfnachweis kann innerhalb eines Monates nachgereicht werden.

In der Regel werden Kinder aus der Ukraine zunächst in Vorbereitungsklassen aufgenommen. In diesen Klassen erlernen die Schülerinnen und Schüler zunächst Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Mit zunehmendem Spracherwerb werden die Schülerinnen und Schüler schrittweise in den Regelunterricht integriert. Ihr Kind nimmt dann wie alle anderen Schüler am normalen Schulunterricht teil. Aber auch Angebote, um den ukrainischen Unterricht fortzuführen, sind denkbar.

Zur Unterstützung der schulischen Integration geflüchteter ukrainischer Schülerinnen und Schüler bietet LENSAX zahlreiche ukrainische Lehrwerke in digitaler Form für viele Unterrichtsfächer des ukrainischen Schulsystems der Klassenstufen 1 – 11 an. Diese Materialen können für den Herkunftssprachlichen Unterricht (HU) im Wahlbereich sowie für die zusätzlichen herkunftssprachlichen Angebote genutzt werden.

Ukrainische Lehrbücher auf LERNSAX

MUNDO - die Bildungsmediathek der Länder - hat  rund 1200 ukrainische Unterrichtsmaterialien vom Institut für Modernisierung der Bildungsinhalte IMZO (Інститут модернізації змісту освіти) erschlossen. 

https://mundo.schule/cms/links

Eine Gesamtübersicht über das Schulsystem in Sachsen finden Sie hier. [Link zu: Viele Wege zum Erfolg - russisch - Publikationen - sachsen.de ]

Sachsen hilft – Kindergarten | Саксонія допомагає – Дитячий садок

Sachsen hilft – Schule | Саксонія допомагає – школа

Informationen zum sächsischen Schulsystem in Ukrainisch

Ansicht der Broschüre

© LIGHTFIELD STUDIOS

Jugendarbeit

Jugendarbeit - Wozu das denn? | Erklärvideo mit ukrainischen Untertiteln

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