Spracherwerb
Deutsch lernen
Das Erlernen der deutschen Sprache ist für Ihr Leben in Deutschland sehr wichtig. Angebote und Möglichkeiten für kostenfreie Sprach- und Alphabetisierungskurse können Sie bei den Beratungsstellen oder Ihrem kommunalen Ausländer- und/oder Integrationsbeauftragten erfragen.
Auf der Internetseite des Sächsischen Ausländerbeauftragten finden Sie das Heft und Plakat »Deutsch lernen!«.
Informieren Sie sich über Möglichkeiten, Deutsch zu lernen bei Ihren Beratungsstellen oder Ihrem zuständigen Sozialarbeiter. Manchmal gibt es spezielle Sprachkurse zum Beispiel auch mit Kinderbetreuung.
Einen Überblick über das eine Vielzahl an Hilfsangeboten und an Sprachkursträgern auch bei Ihnen vor Ort finden Sie hier. Diese Seite ist jedoch nur auf Deutsch.
bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Integrationskurse/
www.integrationsakteure.sachsen.de/auf-einen-blick-3972.html#/
Zugang zu Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Eine zentrale Aufgabe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist die Sprachförderung. Diese erfolgt bei Spracheinstieg durch den Besuch eines Integrationskurses. Die Sprachförderung von Geflüchteten aus der Ukraine, die nach Deutschland kommen, gehört zu den besonderen Anliegen der Bundesregierung. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten daher Zugang zum Integrationskurs im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach § 44 Abs. 4 AufenthG. Bitte nutzen Sie das Antragsformular auf der BAMF Internetseite und schicken Sie dieses, wenn Sie in Sachsen leben ausgefüllt, unterschrieben sowie eine Kopie der Fiktionsbescheinigung und Kopie eines Identitätsdokuments an folgende Adresse:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Otto-Schmerbach-Straße 20
09117 Chemnitz
Wenn Sie Kunde beim Jobcenter sind, können Sie im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung/Kooperationsplan zwischen Ihnen und dem Jobcenter zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden.
Zugang zu Berufssprachkursen »Deutsch für den Beruf«
Die Berufssprachkurse sind ein breites, bedarfsorientiertes Kursangebot für die Integration in den Arbeitsmarkt. Aufbauend auf den Integrationskursen bereiten die Kurse Sie auf die Arbeitswelt in Deutschland vor, bzw. verbessern Ihre Chancen.
Sofern Sie sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können Sie am berufsbegleitendem Berufssprachkurs teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um Ihren zukünftigen Arbeitsalltag zu meistern. Füllen Sie hierfür bitte folgendes Formular aus und schicken Sie es an:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 83C
Badensche Straße 23
10715 Berlin
- Formular: Antrag auf Teilnahmeberechtigung für Beschäftigte
- Website des Sächsischen Ausländerbeauftragten Heft und Plakat »Deutsch lernen!« zum Download
- Überblick über Vielzahl an Hilfsangeboten und an Sprachkursträgern
- Liste der zugelassenen Integrationskursträger Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
- Sprachhilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine PDF der Flüchtlingshilfe München