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Informationen zum Alltag

Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Zug steht vor einem Bahnhof © pixabay

Das kostenlose »helpukraine«-Ticket gilt nur bis zu Ihrem geplanten Zielbahnhof. Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Bahn

Für andere Reisen erhalten Sie Tickets direkt bei den Verkaufsstellen des ÖPNV bzw. der Deutschen Bahn.

Informationen zur Zulassung ukrainischer Fahrzeuge

Bild eines Autofahrers am Lenkrad © pixabay

Ab dem 01.10.2024 müssen ukrainische Fahrzeuge, die sich bereits länger als ein Jahr in Deutschland befinden, in Deutschland zugelassen werden. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür hat der Bund geschaffen. Die bisherige Ausnahmeregelung ist nicht mehr gültig.

Weitere Informationen zur Teilnahme am Straßenverkehr, Zulassung ukrainischer KfZ und Geltung ukrainischer Führerscheine
Website des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Ummeldung ukrainischer Fahrzeuge
Website des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV)

Informationen zum Fahren mit privaten Kraftfahrzeugen
Website des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat

Hinweise zu Haustieren

Hund und Katze liegen nebeneinander © pixabay

Wenn Sie Hunde, Katzen oder Frettchen als privates Haustier mitbringen, haben Sie dies unverzüglich beim örtlich zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Eine Liste der Veterinärämter finden Sie untenstehend. Bitte nutzen Sie die verlinkten Formulare für die Anzeige beim Veterinäramt.

Ja. Sie können mit Ihrem privaten Haustier aus der Ukraine nach Deutschland einreisen. Wenn Sie Hunde, Katzen oder Frettchen als privates Haustier mitbringen, haben Sie dies unverzüglich beim Veterinäramt anzuzeigen. Für die Anzeige beim Veterinäramt verwenden Sie bitte das folgende Formular.

Ob der mitgebrachte Hund, die Katze oder das Frettchen nach Einreise in Deutschland in Quarantäne muss und wie sich diese ausgestaltet, entscheidet das Veterinäramt nach Prüfung der Dokumente und dem Gesundheitszustand des Tieres. Entscheidungsrelevant ist, ob und wann das Tier gegen Tollwut geimpft wurde sowie, ob die Impfung dem Tier eindeutig zuzuordnen ist. Verhält sich das Tier auffällig, z. B. ungewöhnlich aggressiv oder wirkt es sehr krank, kann es sein, dass es nach tierärztlicher Untersuchung und zum Schutz von Mensch oder Tier vorübergehend in einer qualifizierten Quarantäne, z. B. in einem dafür vorgesehenen Tierheim, untergebracht werden muss. Ansonsten darf das Tier in der Regel bei seinem Besitzer verbleiben. Ggf. leitet das Veterinäramt weitere Maßnahmen, z. B. Kennzeichnung des Tieres, Ausstellung eines Heimtierausweises, Tollwut-Impfung, Antikörper-Titer-Bestimmung, ein.

Nein. Das Mitbringen von Hunden, Katzen oder Frettchen, die zu Erwerbszwecken gehalten wurden oder mitgebracht werden, um mit diesen Tieren Geld zu verdienen, ist nicht ohne Weiteres gestattet. Dazu bedarf es im Vorfeld einer Genehmigung. Bitte kontaktieren Sie vor geplanter Einreise das Veterinäramt. 

Nein. Das Mitbringen herrenloser Tiere ist aus Gründen des Schutzes der Gesundheit von Mensch oder Tier nicht ratsam. Herrenlose Hunde, Katzen oder Frettchen müssten monatelang auf Grund von tierseuchenrechtlichen Vorgaben in strenge Quarantäne. Das Betreiben solcher Quarantäneplätze ist für die Tierheime sehr aufwendig; die Plätze sind rar. Zudem dürfte der lange Aufenthalt für diese herrenlosen Tiere in einer Quarantäne nicht sehr schön sein. Schließlich sind die Tierheime in Deutschland voll; eine Weitervermittlung der Tiere, auch nach erfolgter Quarantäne, kann nicht gewährleistet werden.

Nachrichten auf Ukrainisch

Fernsehkamera

Für geflüchtete Menschen aus der Ukraine produziert der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) jetzt ein Angebot in ukrainischer Sprache. Unter www.mdr.de/ukraine stehen Service-Informationen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Verfügung. Zudem gibt es aktuelle Nachrichten aus den drei Ländern zum Nachhören. Die Infos werden laufend ergänzt. 

Angebote zur Freizeitgestaltung

Musik und Kultur

In der Überzeugung, dass Bildung und Kultur eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung unserer Gesellschaften spielen, engagiert sich der Sächsische Musikrat gemeinsam mit Partnern für ein lebendiges Musikland. 

In dieser für die Menschen aus der Ukraine sehr schwierigen Zeit, soll deshalb die unkomplizierte Integration von Musikern, Musikpädagogen und musisch interessierten Kindern und Jugendlichen in Deutschland unterstützt werden. Unterstützung gibt es beim Kontakt zu Instrumentalensembles, Chören und Musikschulen oder bei der Suche nach Musikinstrumenten.

Kontakt: Torsten Tannenberg

E-Mail: tannenberg@saechsischer-musikrat.de

Mobil: 0049-172-35 35 437 (via Signal, Telegramm, Threema, WhatsApp)

Termine ohne Dolmetscher: Kommunikationsvorschläge auf Deutsch und Ukrainisch

Über den nachfolgenden Download erhalten Sie konkrete Hinweise für die Kommunikation mit deutschen Muttersprachlern, ohne deren Sprache sprechen zu können. Die Vorschläge können Ihnen helfen, sich beispielsweise auf einen Termin vorzubereiten, bei dem kein Dolmetscher vor Ort ist. 
 

Weitere Hilfen

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